Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst

Ein neuer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) bzgl. „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ ist am Donnerstag, 22.12.2022 in Kraft getreten. Der Vorgänger-Runderlass vom 25.10.2006 ist zugleich außer Kraft getreten.
Den neuen Runderlass des MAGS NRW finden Sie hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20802&ver=8&val=20802&sg=0&menu=0&vd_back=N
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