Kein Freistellungsanspruch bei Übungen und Lehrgängen für die FF?

Besteht für Arbeitnehmer ein Freistellungsanspruch für die Teilnahme an Lehrgängen der Freiwilligen Feuerwehr? Und gilt die auch für Beamte, insbesondere auch feuerwehrtechnische Beamte?
Die verblüffende richtige Antwort:
Es besteht kein Freistellungsanspruch im eigentlichen Sinne. Vielmehr entfällt schlicht die Arbeitspflicht.
Der komplette Aufsatz mit einem Originalbeispiel ist hier zu finden: Freistellung für Übungen und Lehrgänge
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