Runderlasse zur Verteilung hydrologischer Lageberichte

Nach der Hochwasserkatastrophe 2021 wurde jedoch klar, dass diese Informationen nicht oder zu spät auf der lokalen Ebene ankamen. Hierauf reagiert nunmehr die Landesregierung NRW mit einem gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums des Inneren vom 9. Januar 2023. Der Erlass sieht unter anderem vor, dass hydrologische Lageberichte per E-Mail an den Verteiler für folgende Empfänger bei räumlicher Zuordnung:
- a) Die Meldeköpfe der voraussichtlich betroffenen Bezirksregierungen und
- b) die Einheitlichen Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst der voraussichtlich betroffenen Kreise und kreisfreien Städte, im Folgenden Einheitliche Leitstellen.
Zusätzlich zu diesem E-Mail-Versand veröffentlicht das LANUV die hydrologischen Lageberichte auf einem eigenen Internetportal sowie im länderübergreifenden Hochwasserportal, über das automatisierte Push-Mitteilungen in verschiedenen Warn-Apps ausgelöst werden.
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