Muss oder kann die Feuerwehr bei festgestellten selbst gefährdenden Verhalten von Personen einschreiten?
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Muss oder kann die Feuerwehr bei festgestellten selbst gefährdenden Verhalten von Personen einschreiten?
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Was sind eigentlich Presseausweise und wer stellt sie aus?
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Auch bei Bränden kann im Einzelfall die sachliche Zuständigkeit der Feuerwehr fraglich sein. Entscheidend ist hier dann stets, ob ein Schadenfeuer vorliegt. Hier ist eine verfassungskonforme Auslegung erforderlich, die die Verpflichtung der öffentlichen Gewalt zum Schutz von Gesundheit, Eigentum und dem Schutz der Umwelt mit einbezieht. Fehlinterpretationen können hier dazu führen, dass die Feuerwehr sogar bewusste Brandstiftungen mit erheblichen Umweltfolgen hinnehmen müsste.