Runderlasse zur Verteilung hydrologischer Lageberichte
Nach der Hochwasserkatastrophe 2021 wurde jedoch klar, dass diese Informationen nicht oder zu spät auf der lokalen Ebene ankamen. Hierauf reagiert nunmehr die Landesregierung NRW mit einem gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums des Inneren vom 9. Januar 2023. Der Erlass sieht unter anderem vor, dass hydrologische Lageberichte per E-Mail an den Verteiler für folgende Empfänger bei räumlicher Zuordnung:
- a) Die Meldeköpfe der voraussichtlich betroffenen Bezirksregierungen und
- b) die Einheitlichen Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst der voraussichtlich betroffenen Kreise und kreisfreien Städte, im Folgenden Einheitliche Leitstellen.
Zusätzlich zu diesem E-Mail-Versand veröffentlicht das LANUV die hydrologischen Lageberichte auf einem eigenen Internetportal sowie im länderübergreifenden Hochwasserportal, über das automatisierte Push-Mitteilungen in verschiedenen Warn-Apps ausgelöst werden.
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Seminar „Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz“
Der Verlag W. Kohlhammer präsentiert
am 9. November 2023 das Seminar „Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz“
Programm/Inhalt:
Das Seminar beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den folgenden Fragen:
- Rechtsfragen und Rechtsfindung
- Grundlagen des Rechts
- Eingriffe in Rechte
- Die Fahrt zur Einsatzstelle
- Handeln im Einsatz
- Zuständigkeit der Feuerwehr
- Amtshilfe – Vollzugshilfe
- Anordnungen der Feuerwehr
- Platzverweis, Sperren von Einsatzstellen
- Heranziehen von Personen und Gerät
- Betreten von Grundstücken und Wohnungen
- Schutz von Persönlichkeitsrechten an der Einsatzstelle
- Übergabe der Einsatzstelle
- Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit
- teilweise mit ergänzenden Bezug zum Katastrophenschutzrecht
Die Darstellung schwieriger Rechtsfragen erfolgt leicht verständlich und anhand von vielen praktischen Beispielen.
Hinsichtlich des Landesrechts liegt der Fokus in diesem Seminar auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Seminarziel:
Rechtssicherheit der Teilnehmer im Bereich Einsatzrecht.Zielgruppe:
Führungskräfte von Feuerwehren; Mitarbeiter in Kommunal-, Kreis-, Bezirks- u. Landesverwaltungen, die für das Feuerwehrwesen zuständig sind.Termin und Veranstaltungsort:
Donnerstag, 9. November 2023, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
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Kein Freistellungsanspruch bei Übungen und Lehrgängen für die FF?
Besteht für Arbeitnehmer ein Freistellungsanspruch für die Teilnahme an Lehrgängen der Freiwilligen Feuerwehr? Und gilt die auch für Beamte, insbesondere auch feuerwehrtechnische Beamte?
Die verblüffende richtige Antwort:
Es besteht kein Freistellungsanspruch im eigentlichen Sinne. Vielmehr entfällt schlicht die Arbeitspflicht.
Der komplette Aufsatz mit einem Originalbeispiel ist hier zu finden: Freistellung für Übungen und Lehrgänge
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Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst
Ein neuer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) bzgl. „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ ist am Donnerstag, 22.12.2022 in Kraft getreten. Der Vorgänger-Runderlass vom 25.10.2006 ist zugleich außer Kraft getreten.
Den neuen Runderlass des MAGS NRW finden Sie hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20802&ver=8&val=20802&sg=0&menu=0&vd_back=N
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Rechtsfragen bei Türöffnungseinsätzen
Jeden Tag werden in unzähligen Fällen Feuerwehren zu Türöffnungseinsätzen alarmiert. Hier stellen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsfragen. Diese sollen in einem hier demnächst erscheinenden Aufsatz ausführlich erörtert werden.
Erörtert werden:
Zuständigkeit
Amtshilfe
Zulässigkeit
Haftung aus Amtshaftungsgrundsätzen
Haftung aus Brandschutzrecht
Haftung des Mieters
weitere Pflichten nach Türöffnung

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