Darstellung der Struktur der Jugendfeuerwehr einer Gemeinde und der Verantwortlichkeiten

Eine andere WordPress-Site.
Darstellung der Struktur der Jugendfeuerwehr einer Gemeinde und der Verantwortlichkeiten
Merkblatt zur Zuständigkeit von Feuerwehr und Polizei bei der Absicherung von Umzügen
In Feuerwehren werden oft (empört) vermeintlich rechtliche Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten diskutiert, die sich bei näherer Betrachtung als reines Scheinproblem herausstellen. Was ist, wenn man mit seinem Privatwagen bei einem Einsatz ein Feuerwehrhaus anfährt, dass in einer “Dieselfahrverbotszone” liegt und das Fahrzeug nicht über die vorgeschriebenen Umwelteigenschaften verfügt?
Ist die Absicherung rettungsdienstlicher Einsatze auf der Autobahn eine Aufgabe der Feuerwehr oder fällt dies in die Zuständigkeit der Polizei?
Auf die Frage wird in diesem Beitrag eingegangen. Veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2008, 148. Soweit in dem Aufsatz auf das FSHG Bezug genommen wird, sind die entsprechenden Vorschriften des BHKG gleich.
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entgegen der Rechtsprechung einiger Landgerichte nunmehr festgestellt. Bei Amtspflichtverletzungen durch die Feuerwehr haftet die Gemeinde auch dann, wenn es sich nur um leichte Fahrlässigkeit handelt.
Die Polizei ist regelmäßig an Einsatzstellen der Feuerwehr tätig und nimmt dort eigene Aufgaben wahr oder unterstütz. Nach dem Polizeigesetz hat die Polizei neben der Strafverfolgung nach der StPO (Strafprozeßordnung) die Aufgabe Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Kenntnisse von der Zuständigkeit, dem Aufbau und der Organisation der Polizei sind erforderlich, damit zwischen der Einsatzleitung der Polizei und der Feuerwehr eine reibungslose Zusammenarbeit erfolgt.
Eltern haften für ihre Kinder. Eine bekannte Aussage. Aber haften Eltern wirklich für ihre Kinder, z.B. wenn diese einen Feuerwehreinsatz auslösen.
veröffentlich in DER FEUERWEHRMANN 2007,209
Ein Risiko für Führungskräfte. Ohne die richtige Organisation haften Sie für Veranstaltungen.
Der eine hält sie schädlich fürs Image, der andere für unentbehrlich für die Kameradschaft und den Zusammenhalt mit der Bevölkerung: Feuerwehrfeste. Wichtig ist jedoch die rechtlich richtige Bezeichnung des Veranstalters, den sonst kann es unerwartete und unangenehme Konsequenzen haben.
Muss oder kann die Feuerwehr bei festgestellten selbst gefährdenden Verhalten von Personen einschreiten?
hier zum Beitrag