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Merkblatt zur Zuständigkeit von Feuerwehr und Polizei bei der Absicherung von Umzügen
Ist die Absicherung rettungsdienstlicher Einsatze auf der Autobahn eine Aufgabe der Feuerwehr oder fällt dies in die Zuständigkeit der Polizei?
Auf die Frage wird in diesem Beitrag eingegangen. Veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2008, 148. Soweit in dem Aufsatz auf das FSHG Bezug genommen wird, sind die entsprechenden Vorschriften des BHKG gleich.
Die Polizei ist regelmäßig an Einsatzstellen der Feuerwehr tätig und nimmt dort eigene Aufgaben wahr oder unterstütz. Nach dem Polizeigesetz hat die Polizei neben der Strafverfolgung nach der StPO (Strafprozeßordnung) die Aufgabe Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Kenntnisse von der Zuständigkeit, dem Aufbau und der Organisation der Polizei sind erforderlich, damit zwischen der Einsatzleitung der Polizei und der Feuerwehr eine reibungslose Zusammenarbeit erfolgt.
Muss oder kann die Feuerwehr bei festgestellten selbst gefährdenden Verhalten von Personen einschreiten?
hier zum Beitrag
Was sind eigentlich Presseausweise und wer stellt sie aus?
hier zum Beitrag
Auch bei Bränden kann im Einzelfall die sachliche Zuständigkeit der Feuerwehr fraglich sein. Entscheidend ist hier dann stets, ob ein Schadenfeuer vorliegt. Hier ist eine verfassungskonforme Auslegung erforderlich, die die Verpflichtung der öffentlichen Gewalt zum Schutz von Gesundheit, Eigentum und dem Schutz der Umwelt mit einbezieht. Fehlinterpretationen können hier dazu führen, dass die Feuerwehr sogar bewusste Brandstiftungen mit erheblichen Umweltfolgen hinnehmen müsste.