Türöffnung – wer haftet für die Schäden

Die Feuerwehren müssen aus unterschiedlichen Gründen immer mehr verschlossene Wohnungstüren öffnen. Ganz ohne Schäden geht das zumeist nicht. Viele sind der Auffassung, dass dann die Gemeinde für den durch die Feuerwehr verursachten Schaden haften muss. Tatsächlich ist dies bei rechtmäßigen Türöffnungen jedoch nicht der Fall. Im Zweifel bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Mehr kann man hier dem Merblatt Türöffnung entnehmen.

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