Der Auszug aus dem Bundeszentralregister

Viele kennen oft nur den falschen Begriff des „polizeilichen Führungszeugnisses“. Falsch ist dieser Begriff deshalb, weil die Polizei für dieses Führungszeugnis nicht zuständig ist und auch keinen Einfluss auf dessen Inhalt besitzt. Was hat es im Bereich des Feuerwehrrechts -Personalrechts- damit auf sich? Wer und wie wird der Auszug aus dem Bundeszentralregister beantragt. Eine umfassende Darstellung, die nahezu alle Fragen beantworten wird.

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