Der Notarzt auf der Überholspur

Der Notarzt auf der Überholspur

Ein älterer Aufsatz aus 2015, der allerdings zur allgemeinen Diskussion über Sonderrechte aufgrund des Falles in Taucha (Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen )  passt. Bereits in diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass Sonderrechte keinen rechtsfreien Raum schaffen, sondern § 35 Abs. 8 StVO den entscheidenden Maßstab setzt.  Für den Aufsatz 2015 bestand folgender Hintergrund: Aufgrund einer Anzeige durch einen Autofahrer wurde durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen einen Notarzt ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315 c StGB eingeleitet. Mit Strafbefehl wurde dann eine Geldstrafe mit Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist von 6 Monaten durch das Amtsgericht Neuburg a.d. Donau verhängt. Nach Intervention der Generalstaatsanwaltschaft nahm die Staatsanwaltschaft dann aber den Strafbefehlsantrag zurück. Auch dieser Fall sorgte für eine große mediale Empörung.

hier zum Aufsatz: DerNotarzt2015

 

Zuständigkeit, Aufbau und Organisation der Polizei

Zuständigkeit, Aufbau und Organisation der Polizei

Bei fast Einsätzen der Feuerwehr ist auch die Polizei beteiligt. Sie nimmt entweder eigene Aufgaben wahr oder unterstützt die Feuerwehr im Wege der Amts- bzw. Vollzugshilfe. Umgekehrt wird bei manchen rein polizeilichen Einsätzen die Feuerwehr zur Unterstützung angefordert. Trotz der vielfältigen Berührungspunkte sind Aufbau und Organisation der Polizei und ihre Aufgaben selbst bei Führungskräften der Feuerwehr nicht immer ausreichend bekannt.  Der nachfolgende Aufsatz wurde in 3 Teilen 2015 in einsatz:nrw veröffentlicht. Er ist jetzt entsprechend den gesetzlichen Änderungen aktualisiert.

Hier zum Aufsatz: Aufgaben-der-Polizei-bei-Einsätzen-der-Feuerwehr

Hervorragende Arbeitshilfe bei der Brandschutzbedarfplanung

Hervorragende Arbeitshilfe bei der Brandschutzbedarfplanung

Das BHKG verpflichtet die Gemeinden in § 3 Abs. 3 zur Brandschutzbedarfsplanung, um eine leistungsfähige Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren sicherzustellen. Dies ist auf Grund der Komplexität der Aufgabe eine umfangreiche Arbeit. Hierzu gibt es eine gute Arbeitshilfe.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der VdF NRW haben ihr gemeinsames Konzept aus dem Jahre 2018 zur Brandschutzbedarfsplanung in kreisangehörigen Städten und Gemeinden überarbeitet. Insbesondere wurden die Weiterentwicklungen in den Konzeptionen der AGBF Bund, insbesondere deren „Beiblatt“ aus dem Jahre 2023, eingearbeitet. Besondere Betonung findet nunmehr die bereits nach dem Konzept 2018 mögliche Umsetzung differenzierter Planungsziele innerhalb eines Gemeindegebietes.

hier zum Link: Brandschutzbedarfsplanung

Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen

Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen

Ein nahezu unglaublicher Fall einer völlig fehlerhaften Wertung einer Sonderrechtsfahrt und des Ordnungswidrigkeitenrechts sorgt bei Feuerwehrangehörigen in Sachsen aber auch in ganz Deutschland für Entsetzen. In diesem Fall werden nicht nur die Grundlagen des § 35 Abs. 1 StVO völlig verkannt, sondern auch Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts so schwer verletzt, dass ein Anfangsverdacht der Verfolgung Unschuldiger nach § 344 Abs. 2 Nr. 1 StGB zumindest aber der versuchten Erpressung nach den §§ 22, 23, 253 StGB gegen den Bürgermeister als Verantwortlicher der örtlichen Ordnungsbehörde bestehen wird.

wichtige Ergänzung vom 20.03.2026: Bitte vertrauen Sie nicht auf die zahlreichen Meinungen und Äußerungen in den sog. “Sozialen Medien” und Ergebnissen von KI. Denn die überwiegende Anzahl der Aussagen ist entweder rein emotional oder hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

hier zum Aufsatz: Sonderrechte-Fall Sachsen