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Beschreibung

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Merkblatt zur Zuständigkeit von Feuerwehr und Polizei bei der Absicherung von Umzügen
In Feuerwehren werden oft (empört) vermeintlich rechtliche Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten diskutiert, die sich bei näherer Betrachtung als reines Scheinproblem herausstellen. Was ist, wenn man mit seinem Privatwagen bei einem Einsatz ein Feuerwehrhaus anfährt, dass in einer “Dieselfahrverbotszone” liegt und das Fahrzeug nicht über die vorgeschriebenen Umwelteigenschaften verfügt?
Ist die Absicherung rettungsdienstlicher Einsatze auf der Autobahn eine Aufgabe der Feuerwehr oder fällt dies in die Zuständigkeit der Polizei?
Auf die Frage wird in diesem Beitrag eingegangen. Veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2008, 148. Soweit in dem Aufsatz auf das FSHG Bezug genommen wird, sind die entsprechenden Vorschriften des BHKG gleich.
Eine Abhandlung über die möglichen Ersatzansprüche bei Unfällen mit privaten Fahrzeugen von Mitgliedern der FF.
(älter FSHG muss auf BHKG überarbeitet werden!)
Kurze Abhandlung zur Frage, ob Mitglieder der PSU-Einheiten sich auf Sonderrechte gem. § 35 StVO berufen können.
hier zum Beitrag
Allgemeines zu Sonderrechten gem. § 35 StVO – Aufsatz in DER FEUERWEHRMANN 2005, 221