Abfahrkontrolle vor dem Ausrücken?

Abfahrkontrolle vor dem Ausrücken?

Häufig wird die Meinung vertreten, vor jedem Fahrbeginn ist eine Abfahrkontrolle vorzunehmen. Aber soll dies auch für Feuerwehrfahrzeuge gelten? Nach Auffassung von Polizeibeamten, die einen Unfall aufnahmen, ist dies auch bei einer Einsatzfahrt der Fall und soll bei Nichtbeachtung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen. Dies wird im folgenden Aufsatz erörtert:

Abfahrkontrolle vor dem Ausrücken

Unfall mit Privatwagen im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Unfall mit Privatwagen im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Nach der Alarmierung auf dem Weg zum Feuerwehrhaus passiert ein Unfall. Wenn die Schuld zu 100 % beim Unfallgegner liegt, ergeben sich im Normalfall keine Probleme. Liegt jedoch ein Alleinunfall vor oder hat der Feuerwehrangehörige auch nur eine Mitschuld, stellt sich die Frage, wer für die finanziellen Folgen aufkommt. Dies wird in der kurzen Abhandlung

Ersatzansprüche bei Unfällen mit Privatwagen von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 

besprochen.