Rechtsvorschriften müssen regelmäßig ausgelegt werden. Nicht nur auf den Wortlaut kommt es an. Gerade in Krisenlagen ist eine teleologische Auslegung, also die Frage nach dem “Ziel” des Gesetzes unter Berücksichtigung des durch die Verfassung gebotenen Auftrages zur Gefahrenabwehr (vgl. dazu Fischer, Rechtsfragen im Katastrophenschutz, Vorwort und 4.2.2) dringend erforderlich, um überhaupt eine effektive Gefahrenabwehr zu ermöglichen.
Hierzu wurde bereits 2020 ein Merkblatt erstellt: 2020-03-24-Merkblatt-Rechtsanwendung-in-Krisenlagen