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Amtshaftung

Haftung bei Feuerwehreinsätzen auch für leichte Fahrlässigkeit

Haftung bei Feuerwehreinsätzen auch für leichte Fahrlässigkeit

3. Mai 2024admin

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entgegen der Rechtsprechung einiger Landgerichte nunmehr festgestellt. Bei Amtspflichtverletzungen durch die Feuerwehr haftet die Gemeinde auch dann, wenn es sich nur um leichte Fahrlässigkeit handelt.

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Haftungsrecht Amtshaftung, Amtspflichtverletzung, Fahrlässigkeit, Sorgfaltspflicht Einen Kommentar hinterlassen

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