Hilfe bei Gewalt gegen Einsatzkräfte

Hilfe bei Gewalt gegen Einsatzkräfte

Im Bereich Lehrunterlagen ist eine Präsentation zur Hilfe des VdF NRW bei Gewalt gegen Einsatzkräfte eingestellt. Diese informiert umfassend über alle rechtlichen Möglichkeiten und Hilfen, wenn man Opfer von körperlicher oder psychischer Gewalt geworden ist. Der Bereich Lehrunterlagen ist für registrierte Besucher einsehbar.

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Die sogenannten versicherungstechnischen Gründe

Die sogenannten versicherungstechnischen Gründe

Immer wieder wird sich, auf „versicherungstechnische Gründe“, die einer positiven Entscheidung oder einem Tun entgegenstehen könnten, berufen, ohne dass diese jedoch näher begründet werden. Besonders häufig werden diese angeführt, wenn es um die gesetzliche Unfallversicherung oder um die Kfz-Haftpflichtversicherung geht. Die Aussagen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden, sind weitgehend schlichtweg falsch. Einen juristischen Fachbegriff „versicherungstechnische Gründe“ gibt es nicht.

Hier zum Aufsatz: Versicherungstechnische Gründe

Unnötige Bürokratie oder gesetzliche Pflicht – die regelmäßige Führerscheinkontrolle in der Feuerwehr?

Unnötige Bürokratie oder gesetzliche Pflicht – die regelmäßige Führerscheinkontrolle in der Feuerwehr?

Um die Pflicht zu regelmäßigen Kontrolle der Fahrerlaubnis gibt es zahlreiche Aussagen, die mit der Rechtswirklichkeit nicht übereinstimmen. Dies hat mittlerweile sogar den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. In dem Beitrag wird die Sach- und Rechtslage umfassend dargestellt.

Hier zum Beitrag: FEKontrolle

Sonderrechte mit Privatwagen – Bußgeld bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung und Direktionsrecht des Dienstherrn

Sonderrechte mit Privatwagen – Bußgeld bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung und Direktionsrecht des Dienstherrn

Sonderrechte mit privaten Pkws ehrenamtlicher sind immer wieder in der kontroversen Diskussion. Dabei ist die Rechtslage eindeutig – und da es sich um Bundesrecht handelt, ist diese in allen Bundesländern gleich.  Spätestens im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen ein Urteil eines Amtsgerichts im Ordnungswidrigkeitenverfahren, kann man sich erfolgreich auf die Nutzung von Sonderrechten berufen. Aber trotz der Möglichkeit der Nutzung von Sonderrechten besteht die Gefahr eines Bußgeldes und sogar Fahrverbotes. Den diese dürfen nur unter Berücksichtigung des § 35 Abs. 8 StVO genutzt werden. Wird dagegen verstoßen droht ein Ordnungswidrigkeiten verfahren. Im Übrigen kann der Dienstherr auch die Nutzung der Sonderrechte mit Privatwagen durch Dienstanweisung verbieten.

Verteidigungs-, Spannungs- Zustimmung und Bündnisfall.

Verteidigungs-, Spannungs- Zustimmung und Bündnisfall.

Kaum ein Tag vergeht zurzeit, ohne dass die Medien über Fälle der sogenannten hybriden Kriegsführung berichten. Nicht erst seit dem Angriff Russlands in der Ukraine, seitdem jedoch verstärkt, beobachten westliche Nachrichtendienste vermehrt Angriffe, die der hybriden Kriegführung zuzuordnen sind. Erfolgreiche Angriffe auf die kritische Infrastruktur können massive Schäden hervorrufen und bis zum Katastrophenfall führen Unabhängig von dieser Frage, können solche hybriden Angriffe je nach Intensität zum Spannungsfall, Zustimmungsfall oder sogar zum Verteidigungs- und/oder Bündnisfall führen. Kommt es dazu, verändert sich die aus Friedenszeiten gewohnte Rechtslage ganz erheblich.

Die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen werden hier näher erläutert.

Verteidigung,- Spannungs,- Zustimmungs,- und Bündnisfall

 

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des BHKG

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des BHKG

Nach Vorliegen des sogenannten Referentenentwurfs gibt es eine gemeinsame Stellungnahme des Städte- und Gemeindebund NRW, des Städtetag NRW, des VdF NRW, der AGBF NRW, der AGHF NRW und des WFV NRW, die dem Ministerium des Innern übersandt wurde. Dort werden zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht

Hier zur Stellungnahme BHKG

Seminar “Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz”

Seminar “Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz”

Der Verlag W. Kohlhammer veranstaltet am Freitag, den 07. November 2025 das Seminar “Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz”

Seminarziel
Rechtssicherheit der Teilnehmer im Bereich Einsatzrecht.

Zielgruppe
Führungskräfte von Feuerwehren; Mitarbeiter in Kommunal-, Kreis-, Bezirks- u. Landesverwaltungen, die für das Feuerwehrwesen zuständig sind.

Programm/Inhalt
Das Seminar beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den folgenden Fragen:

  • Rechtsfragen und Rechtsfindung
  • Grundlagen des Rechts
  • Eingriffe in Rechte
  • Die Fahrt zur Einsatzstelle
  • Handeln im Einsatz
  • Zuständigkeit der Feuerwehr
  • Amtshilfe – Vollzugshilfe
  • Anordnungen der Feuerwehr
    • Platzverweis, Sperren von Einsatzstellen
    • Heranziehen von Personen und Gerät
    • Betreten von Grundstücken und Wohnungen
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten an der Einsatzstelle
  • Übergabe der Einsatzstelle
  • Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit

Die Darstellung schwieriger Rechtsfragen erfolgt leicht verständlich und anhand von vielen praktischen Beispielen.

Maximale Teilnehmerzahl 50

Termin und Veranstaltungsort
Freitag, 07. November 2025, von 9.00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport

Preis
299,- Euro 
(inkl. MwSt.) Im Seminar-Preis sind Softgetränke, Kaffee, Tee sowie das reichhaltige Mittagsbuffet im Tagungshotel enthalten. Übernachtungskosten sind nicht enthalten.

Anmeldung
Bitte schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kohlhammer.de

Bitte beachten Sie: Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, das Seminar bis 9 Wochen vor dem Veranstaltungstermin abzusagen.

Bei Fragen zur Veranstaltung kontaktieren Sie bitte
Benedikta Motz
Tel: 0711.7863-7176
Fax: 0711.7863-8176

Mail: veranstaltungen@kohlhammer.de

Verfassungstreue als Voraussetzung für den Feuerwehrdienst im Lichte aktueller Entwicklungen

Verfassungstreue als Voraussetzung für den Feuerwehrdienst im Lichte aktueller Entwicklungen

Die Verfassungstreuepflicht besteht für Berufsbeamte entsprechend dem BeamtenStG und den Landesbeamtengesetzen, also für Beamte der Feuerwehren. Aber auch für die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren, als Mitglieder in der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr besteht in allen Bundesländern diese Pflicht, auch wenn diese nicht, wie in NRW ausdrücklich in einer Rechtsverordnung ausgesprochen wird. In dem Aufsatz wird erörtert, dass ein Verstoß zur Verweigerung der Aufnahme oder zur Entlassung aus dem Feuerwehrdienst führen muss.

Aufsatz Verfassungstreue als Voraussetzung für den Feuerwehrdienst

Die Feuerwehren – kein Platz Extremisten, Reichsbürger und Frauenfeinde

Die Feuerwehren – kein Platz Extremisten, Reichsbürger und Frauenfeinde

Ein altes Thema, aber leider aktuell.

Zwar kommt es relativ selten auch durch Mitglieder der Feuerwehren zu rechtsradikalen, rassistischen oder frauenfeindlichen Äußerungen. Jeder Fall ist jedoch einer zu viel. Es ist Aufgabe aller Feuerwehrangehörigen solchen Dingen sofort und bestimmt entgegenzutreten. Toleranz gegenüber solchen Meinungen ist unangebracht, denn ihre Vertreter bekämpfen in eklatanter Weise die Ideale der Feuerwehr und sind selber alles andere als tolerant.
Das Ansehen der Feuerwehren in der Bevölkerung ist sehr hoch. Dies resultiert zum einen auf der hohen Fachkompetenz, zum anderen auch auf der berechtigten Erwartung, dass jedem ohne Ansehen seiner Person geholfen wird.

Mit diesem Beitrag sollen Führungskräfte sensibilisiert und über Detailfragen informiert werden, die ihnen häufig nicht bekannt sind. Damit soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass sich hinter ihrem Rücken nicht hinzunehmende Dinge entwickeln.

RADIKALEDF05_2008-031-pdf  Aufsatz DER FEUERWEHRMANN 2008, 145 ff