Verteidigungs-, Spannungs- Zustimmung und Bündnisfall.

Verteidigungs-, Spannungs- Zustimmung und Bündnisfall.

Kaum ein Tag vergeht zurzeit, ohne dass die Medien über Fälle der sogenannten hybriden Kriegsführung berichten. Nicht erst seit dem Angriff Russlands in der Ukraine, seitdem jedoch verstärkt, beobachten westliche Nachrichtendienste vermehrt Angriffe, die der hybriden Kriegführung zuzuordnen sind. Erfolgreiche Angriffe auf die kritische Infrastruktur können massive Schäden hervorrufen und bis zum Katastrophenfall führen Unabhängig von dieser Frage, können solche hybriden Angriffe je nach Intensität zum Spannungsfall, Zustimmungsfall oder sogar zum Verteidigungs- und/oder Bündnisfall führen. Kommt es dazu, verändert sich die aus Friedenszeiten gewohnte Rechtslage ganz erheblich.

Die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen werden hier näher erläutert.

Verteidigung,- Spannungs,- Zustimmungs,- und Bündnisfall

 

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des BHKG

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des BHKG

Nach Vorliegen des sogenannten Referentenentwurfs gibt es eine gemeinsame Stellungnahme des Städte- und Gemeindebund NRW, des Städtetag NRW, des VdF NRW, der AGBF NRW, der AGHF NRW und des WFV NRW, die dem Ministerium des Innern übersandt wurde. Dort werden zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht

Hier zur Stellungnahme BHKG

Seminar “Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz”

Seminar “Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz”

Der Verlag W. Kohlhammer veranstaltet am Freitag, den 07. November 2025 das Seminar “Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz”

Seminarziel
Rechtssicherheit der Teilnehmer im Bereich Einsatzrecht.

Zielgruppe
Führungskräfte von Feuerwehren; Mitarbeiter in Kommunal-, Kreis-, Bezirks- u. Landesverwaltungen, die für das Feuerwehrwesen zuständig sind.

Programm/Inhalt
Das Seminar beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den folgenden Fragen:

  • Rechtsfragen und Rechtsfindung
  • Grundlagen des Rechts
  • Eingriffe in Rechte
  • Die Fahrt zur Einsatzstelle
  • Handeln im Einsatz
  • Zuständigkeit der Feuerwehr
  • Amtshilfe – Vollzugshilfe
  • Anordnungen der Feuerwehr
    • Platzverweis, Sperren von Einsatzstellen
    • Heranziehen von Personen und Gerät
    • Betreten von Grundstücken und Wohnungen
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten an der Einsatzstelle
  • Übergabe der Einsatzstelle
  • Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit

Die Darstellung schwieriger Rechtsfragen erfolgt leicht verständlich und anhand von vielen praktischen Beispielen.

Maximale Teilnehmerzahl 50

Termin und Veranstaltungsort
Freitag, 07. November 2025, von 9.00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport

Preis
299,- Euro 
(inkl. MwSt.) Im Seminar-Preis sind Softgetränke, Kaffee, Tee sowie das reichhaltige Mittagsbuffet im Tagungshotel enthalten. Übernachtungskosten sind nicht enthalten.

Anmeldung
Bitte schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kohlhammer.de

Bitte beachten Sie: Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, das Seminar bis 9 Wochen vor dem Veranstaltungstermin abzusagen.

Bei Fragen zur Veranstaltung kontaktieren Sie bitte
Benedikta Motz
Tel: 0711.7863-7176
Fax: 0711.7863-8176

Mail: veranstaltungen@kohlhammer.de

Verfassungstreue als Voraussetzung für den Feuerwehrdienst im Lichte aktueller Entwicklungen

Verfassungstreue als Voraussetzung für den Feuerwehrdienst im Lichte aktueller Entwicklungen

Die Verfassungstreuepflicht besteht für Berufsbeamte entsprechend dem BeamtenStG und den Landesbeamtengesetzen, also für Beamte der Feuerwehren. Aber auch für die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren, als Mitglieder in der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr besteht in allen Bundesländern diese Pflicht, auch wenn diese nicht, wie in NRW ausdrücklich in einer Rechtsverordnung ausgesprochen wird. In dem Aufsatz wird erörtert, dass ein Verstoß zur Verweigerung der Aufnahme oder zur Entlassung aus dem Feuerwehrdienst führen muss.

Aufsatz Verfassungstreue als Voraussetzung für den Feuerwehrdienst

Die Feuerwehren – kein Platz Extremisten, Reichsbürger und Frauenfeinde

Die Feuerwehren – kein Platz Extremisten, Reichsbürger und Frauenfeinde

Ein altes Thema, aber leider aktuell.

Zwar kommt es relativ selten auch durch Mitglieder der Feuerwehren zu rechtsradikalen, rassistischen oder frauenfeindlichen Äußerungen. Jeder Fall ist jedoch einer zu viel. Es ist Aufgabe aller Feuerwehrangehörigen solchen Dingen sofort und bestimmt entgegenzutreten. Toleranz gegenüber solchen Meinungen ist unangebracht, denn ihre Vertreter bekämpfen in eklatanter Weise die Ideale der Feuerwehr und sind selber alles andere als tolerant.
Das Ansehen der Feuerwehren in der Bevölkerung ist sehr hoch. Dies resultiert zum einen auf der hohen Fachkompetenz, zum anderen auch auf der berechtigten Erwartung, dass jedem ohne Ansehen seiner Person geholfen wird.

Mit diesem Beitrag sollen Führungskräfte sensibilisiert und über Detailfragen informiert werden, die ihnen häufig nicht bekannt sind. Damit soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass sich hinter ihrem Rücken nicht hinzunehmende Dinge entwickeln.

RADIKALEDF05_2008-031-pdf  Aufsatz DER FEUERWEHRMANN 2008, 145 ff

 

Vorsicht Falle – Der Star of Life

Vorsicht Falle – Der Star of Life

In NRW gibt es bei vielen Feuerwehren First Responder Einheiten. Diese arbeiten mit großem Engagement sehr erfolgreich und haben in vielen Fällen Menschenleben gerettet oder Leid erheblich vermindert. Viele dieser Einheiten haben ihre Einsatzkleidung bzw. Einsatzmaterial mit dem sog. Star of Life versehen. Zum Teil wird dieser auch durch den Rettungsdienst verwandt,
z. B als Helmkennzeichnung. Hier drohen ggf. erhebliche rechtliche Konsequenzen.

(StaroflIVEDF_11_2009 Aufsatz DER FEUERWEHRMANN 2009, 316)

 

Unfall mit Privatwagen im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Unfall mit Privatwagen im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Nach der Alarmierung auf dem Weg zum Feuerwehrhaus passiert ein Unfall. Wenn die Schuld zu 100 % beim Unfallgegner liegt, ergeben sich im Normalfall keine Probleme. Liegt jedoch ein Alleinunfall vor oder hat der Feuerwehrangehörige auch nur eine Mitschuld, stellt sich die Frage, wer für die finanziellen Folgen aufkommt. Dies wird in der kurzen Abhandlung

Ersatzansprüche bei Unfällen mit Privatwagen von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr 

besprochen.

 

Merkblatt: Rechtsanwendung in Krisenlagen

Merkblatt: Rechtsanwendung in Krisenlagen

Rechtsvorschriften müssen regelmäßig ausgelegt werden. Nicht nur auf den Wortlaut kommt es an. Gerade in Krisenlagen ist eine teleologische Auslegung, also die Frage nach dem “Ziel” des Gesetzes unter Berücksichtigung des durch die Verfassung gebotenen Auftrages zur Gefahrenabwehr (vgl. dazu Fischer, Rechtsfragen im Katastrophenschutz, Vorwort und 4.2.2) dringend erforderlich, um überhaupt eine effektive Gefahrenabwehr zu ermöglichen.

Hierzu wurde bereits 2020 ein Merkblatt erstellt: 2020-03-24-Merkblatt-Rechtsanwendung-in-Krisenlagen

Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen

Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen

Ein nach wie vor aktueller Aufsatz zu den Fragen der Schweigepflicht und der Aussage vor Ermittlungsbehörden und Gerichten. Veröffentlich in DER FEUERWEHRMANN 2011, 179. Zitiert unter anderem in OVG Münster (6. Senat), Beschluss vom 28.06.2023 – 6 A 294/21.

keine Extremisten in der Feuerwehr

keine Extremisten in der Feuerwehr

Dieser vor ein paar Jahren veröffentlichter Aufsatz hat aufgrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen eine große Bedeutung. In Kürze wird hier ein unter dem Titel: Verfassungstreue als Voraussetzung für den Feuerwehrdienst erörtert, welche Konsequenzen extreme, radikale oder rassistische Einstellung für den Dienst in der Feuerwehr haben.

Hier zum Aufsatz: Extremisten