Der Auszug aus dem Bundeszentralregister

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister

Viele kennen oft nur den falschen Begriff des „polizeilichen Führungszeugnisses“. Falsch ist dieser Begriff deshalb, weil die Polizei für dieses Führungszeugnis nicht zuständig ist und auch keinen Einfluss auf dessen Inhalt besitzt. Was hat es im Bereich des Feuerwehrrechts -Personalrechts- damit auf sich? Wer und wie wird der Auszug aus dem Bundeszentralregister beantragt. Eine umfassende Darstellung, die nahezu alle Fragen beantworten wird.

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Zuständigkeit, Aufbau und Organisation der Polizei

Zuständigkeit, Aufbau und Organisation der Polizei

Die Polizei ist regelmäßig an Einsatzstellen der Feuerwehr tätig und nimmt dort eigene Aufgaben wahr oder unterstütz. Nach dem Polizeigesetz hat die Polizei neben der Strafverfolgung nach der StPO (Strafprozeßordnung) die Aufgabe Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Kenntnisse von der Zuständigkeit, dem Aufbau und der Organisation der Polizei sind erforderlich, damit zwischen der Einsatzleitung der Polizei und der Feuerwehr eine reibungslose Zusammenarbeit erfolgt.

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Feuerwehrfest mit unangenehmen Konsequenzen bei falscher Bezeichnung

Feuerwehrfest mit unangenehmen Konsequenzen bei falscher Bezeichnung

Der eine hält sie schädlich fürs Image, der andere für unentbehrlich für die Kameradschaft und den Zusammenhalt mit der Bevölkerung: Feuerwehrfeste.  Wichtig ist jedoch die rechtlich richtige Bezeichnung des Veranstalters, den sonst kann es unerwartete und unangenehme Konsequenzen haben.

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