Der Notarzt auf der Überholspur

Der Notarzt auf der Überholspur

Ein älterer Aufsatz aus 2015, der allerdings zur allgemeinen Diskussion über Sonderrechte aufgrund des Falles in Taucha (Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen )  passt. Bereits in diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass Sonderrechte keinen rechtsfreien Raum schaffen, sondern § 35 Abs. 8 StVO den entscheidenden Maßstab setzt.  Für den Aufsatz 2015 bestand folgender Hintergrund: Aufgrund einer Anzeige durch einen Autofahrer wurde durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen einen Notarzt ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315 c StGB eingeleitet. Mit Strafbefehl wurde dann eine Geldstrafe mit Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist von 6 Monaten durch das Amtsgericht Neuburg a.d. Donau verhängt. Nach Intervention der Generalstaatsanwaltschaft nahm die Staatsanwaltschaft dann aber den Strafbefehlsantrag zurück. Auch dieser Fall sorgte für eine große mediale Empörung.

hier zum Aufsatz: DerNotarzt2015

 

Sonderrechte mit Privatwagen – Bußgeld bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung und Direktionsrecht des Dienstherrn

Sonderrechte mit Privatwagen – Bußgeld bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung und Direktionsrecht des Dienstherrn

Sonderrechte mit privaten Pkws ehrenamtlicher sind immer wieder in der kontroversen Diskussion. Dabei ist die Rechtslage eindeutig – und da es sich um Bundesrecht handelt, ist diese in allen Bundesländern gleich.  Spätestens im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen ein Urteil eines Amtsgerichts im Ordnungswidrigkeitenverfahren, kann man sich erfolgreich auf die Nutzung von Sonderrechten berufen. Aber trotz der Möglichkeit der Nutzung von Sonderrechten besteht die Gefahr eines Bußgeldes und sogar Fahrverbotes. Den diese dürfen nur unter Berücksichtigung des § 35 Abs. 8 StVO genutzt werden. Wird dagegen verstoßen droht ein Ordnungswidrigkeiten verfahren. Im Übrigen kann der Dienstherr auch die Nutzung der Sonderrechte mit Privatwagen durch Dienstanweisung verbieten.

hier zum Aufsatz: Mal wieder Sonderrechte mit Privatfahrzeugen