DVF Direkt aus dem Feuerwehrhaus in Bad Fredeburg zum Thema Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO

DVF Direkt aus dem Feuerwehrhaus in Bad Fredeburg zum Thema Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO

Mit den Onlinefortbildungen „DFV direkt“ hat der Deutsche Feuerwehrverband ein neues Veranstaltungsformat erfolgreich etabliert. An 09.04.2026 fand in Feuerwehrhaus in Bad Fredeburg eine solche Veranstaltung mit dem Thema Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO statt. Aktueller Anlass war ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs im Einsatz, der einen Bußgeldbescheid erhielt über mehr als 368,50 Euro, sowie gem. § 25 StVG ein Fahrverbot von 1 Monat erhielt (vgl. Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen – Feuerwehrrecht – Einsatzrecht und mehr).  An der Veranstaltung nahmen deutlich mehr als 1.500 Feuerwehrangehörige teil. Sie brach damit alle bisherigen Teilnehmerrekorde. Die bei dem Vortrag verwandte Präsentation ist hier unter Lehrunterlagen abrufbar, allerdings nur für registrierte Besucher.

Hier die Aufzeichnung: https://www.youtube.com/112Willkommen

Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen

Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen

Ein nahezu unglaublicher Fall einer völlig fehlerhaften Wertung einer Sonderrechtsfahrt und des Ordnungswidrigkeitenrechts sorgt bei Feuerwehrangehörigen in Sachsen aber auch in ganz Deutschland für Entsetzen. In diesem Fall werden nicht nur die Grundlagen des § 35 Abs. 1 StVO völlig verkannt, sondern auch Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts so schwer verletzt, dass ein Anfangsverdacht der Verfolgung Unschuldiger nach § 344 Abs. 2 Nr. 1 StGB zumindest aber der versuchten Erpressung nach den §§ 22, 23, 253 StGB gegen den Bürgermeister als Verantwortlicher der örtlichen Ordnungsbehörde bestehen wird.

wichtige Ergänzung vom 20.03.2026: Bitte vertrauen Sie nicht auf die zahlreichen Meinungen und Äußerungen in den sog. “Sozialen Medien” und Ergebnissen von KI. Denn die überwiegende Anzahl der Aussagen ist entweder rein emotional oder hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

hier zum Aufsatz: Sonderrechte-Fall Sachsen

Sonderrechte mit Privatwagen – Bußgeld bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung und Direktionsrecht des Dienstherrn

Sonderrechte mit Privatwagen – Bußgeld bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung und Direktionsrecht des Dienstherrn

Sonderrechte mit privaten Pkws ehrenamtlicher sind immer wieder in der kontroversen Diskussion. Dabei ist die Rechtslage eindeutig – und da es sich um Bundesrecht handelt, ist diese in allen Bundesländern gleich.  Spätestens im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen ein Urteil eines Amtsgerichts im Ordnungswidrigkeitenverfahren, kann man sich erfolgreich auf die Nutzung von Sonderrechten berufen. Aber trotz der Möglichkeit der Nutzung von Sonderrechten besteht die Gefahr eines Bußgeldes und sogar Fahrverbotes. Den diese dürfen nur unter Berücksichtigung des § 35 Abs. 8 StVO genutzt werden. Wird dagegen verstoßen droht ein Ordnungswidrigkeiten verfahren. Im Übrigen kann der Dienstherr auch die Nutzung der Sonderrechte mit Privatwagen durch Dienstanweisung verbieten.

hier zum Aufsatz: Mal wieder Sonderrechte mit Privatfahrzeugen