Freispruch im Fall “Taucha” mit zutreffender und unzutreffender Begründung

Freispruch im Fall “Taucha” mit zutreffender und unzutreffender Begründung

In dem nahezu unglaublichen Fall in der Gemeinde Taucha in Sachsen, beim dem durch die eigene Gemeinde gegen den Fahrer eines Einsatzfahrzeugs trotz Sonderrechten eine Geldbuße und ein Fahrverbot verhängt wurde (s. Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung)   hat nach Pressemitteilungen das Amtsgericht Eilenburg nun durch Urteil den Betroffenen vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit freigesprochen. Die Begründung, dieser habe zulässigerweise Sonderrechte in Anspruch genommen, entspricht der Rechtslage (vgl. Sonderrechte-Fall-Sachsen.pdf)  . Befremdlich wirkt jedoch die Begründung, die Geschwindigkeitsbeschränkung sei nicht wirksam gewesen, da das Verkehrsschild rechtswidrig aufgestellt worden sei. Ein Verkehrsschild ist nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung ein Verwaltungsakt und dieser ist unabhängig von der Rechtmäßigkeit mit Bekanntgabe (Aufstellen des Schildes) wirksam und zu beachten (Fehlerunabhängige Wirksamkeit des VA). Fraglich ist, ob das Urteil auch noch ausführlich schriftlich begründet (und dann ggf. besprochen werden kann). Eine ausführliche Begründung wäre nur erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde zum OLG einlegen würde.