Ein nahezu unglaublicher Fall einer völlig fehlerhaften Wertung einer Sonderrechtsfahrt und des Ordnungswidrigkeitenrechts sorgt bei Feuerwehrangehörigen in Sachsen aber auch in ganz Deutschland für Entsetzen. In diesem Fall werden nicht nur die Grundlagen des § 35 Abs. 1 StVO völlig verkannt, sondern auch Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts so schwer verletzt, dass ein Anfangsverdacht der Verfolgung Unschuldiger nach § 344 Abs. 2 Nr. 1 StGB zumindest aber der versuchten Erpressung nach den §§ 22, 23, 253 StGB gegen den Bürgermeister als Verantwortlicher der örtlichen Ordnungsbehörde bestehen wird.
hier zum Aufsatz: Sonderrechte-Fall Sachsen

