Häufig wird die Meinung vertreten, vor jedem Fahrbeginn ist eine Abfahrkontrolle vorzunehmen. Aber soll dies auch für Feuerwehrfahrzeuge gelten? Nach Auffassung von Polizeibeamten, die einen Unfall aufnahmen, ist dies auch bei einer Einsatzfahrt der Fall und soll bei Nichtbeachtung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen. Dies wird im folgenden Aufsatz erörtert:
