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Beschreibung

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Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entgegen der Rechtsprechung einiger Landgerichte nunmehr festgestellt. Bei Amtspflichtverletzungen durch die Feuerwehr haftet die Gemeinde auch dann, wenn es sich nur um leichte Fahrlässigkeit handelt.
Eltern haften für ihre Kinder. Eine bekannte Aussage. Aber haften Eltern wirklich für ihre Kinder, z.B. wenn diese einen Feuerwehreinsatz auslösen.
veröffentlich in DER FEUERWEHRMANN 2007,209
Ein Risiko für Führungskräfte. Ohne die richtige Organisation haften Sie für Veranstaltungen.
Der eine hält sie schädlich fürs Image, der andere für unentbehrlich für die Kameradschaft und den Zusammenhalt mit der Bevölkerung: Feuerwehrfeste. Wichtig ist jedoch die rechtlich richtige Bezeichnung des Veranstalters, den sonst kann es unerwartete und unangenehme Konsequenzen haben.