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Beschreibung

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Viele kennen oft nur den falschen Begriff des „polizeilichen Führungszeugnisses“. Falsch ist dieser Begriff deshalb, weil die Polizei für dieses Führungszeugnis nicht zuständig ist und auch keinen Einfluss auf dessen Inhalt besitzt. Was hat es im Bereich des Feuerwehrrechts -Personalrechts- damit auf sich? Wer und wie wird der Auszug aus dem Bundeszentralregister beantragt. Eine umfassende Darstellung, die nahezu alle Fragen beantworten wird.
Hier gehts zum Aufsatz: BZRA
Die Polizei ist regelmäßig an Einsatzstellen der Feuerwehr tätig und nimmt dort eigene Aufgaben wahr oder unterstütz. Nach dem Polizeigesetz hat die Polizei neben der Strafverfolgung nach der StPO (Strafprozeßordnung) die Aufgabe Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Kenntnisse von der Zuständigkeit, dem Aufbau und der Organisation der Polizei sind erforderlich, damit zwischen der Einsatzleitung der Polizei und der Feuerwehr eine reibungslose Zusammenarbeit erfolgt.
Muss gegen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ein Disziplinarverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt durchgeführt werden und droht der Ausschluss aus der Feuerwehr?
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