BHKG Novelle in 2025?

BHKG Novelle in 2025?

Das BHKG fasst das “Feuerwehrrecht” und das “Katastrophenschutzrecht” zusammen. Die zunehmenden Anforderungen sowohl im Brandschutz und Hilfeleistungsbereich als auch im Katastrophenschutz verlangen sinnvolle und moderate Anpassungen des Gesetzes. Sobald ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegt, wird hierüber berichtet werden. Wann dies der Fall ist, kann noch nicht sicher gesagt werden. Vorab wird auf das gemeinsame Strategiepapier des Verbandes der Feuerwehren in NRW (VdF NRW), der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF NRW), der Arbeitsgemeinschaft der Leiter hauptamtlicher Feuerwachen in NRW (AGHF NRW) und des Werkfeuerwehrverbandes NRW, welches die Ergebnisse einer breiten Beteiligung der Feuerwehren zu entsprechenden Änderungsbedarfen eingeflossen (hier lesen).

Rechtsfragen

Rechtsfragen

Bereits jetzt kann man die 5. Auflage vorbestellen.

Beschreibung

Einsatzkräfte und insbesondere Führungskräfte stehen im Einsatzfall oft unter hohem Zeit- und Erfolgsdruck. Dabei haben sie Entscheidungen zu treffen, die auch späteren gerichtlichen Nachprüfungen standhalten müssen. Deshalb sind im Einsatzgeschehen rechtliche Grundkenntnisse erforderlich, insbesondere dann, wenn in die Rechte unbeteiligter Dritter eingegriffen wird. Der Autor erörtert anhand zahlreicher Beispielfälle systematisch rechtliche Fragen des Feuerwehreinsatzes und berücksichtigt dabei die aktuelle Gesetzgebung der verschiedenen Länder. Mit der 5. Auflage erscheint der Titel nun im Format des Fachbuches, um eine bessere Lesbarkeit zu ermöglichen.
Rechtsfragen im Feuerwehreinsatz

Rechtsfragen im Feuerwehreinsatz

Der Verlag W. Kohlhammer veranstaltet am Freitag, 18. Oktober 2024, von 9.00 Uhr bis 17:00 Uhr, Gut Altona, Dötlingen (Landkreis Oldenburg) das Seminar “Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz” Seminarziel Rechtssicherheit der Teilnehmer im Bereich Einsatzrecht. Zielgruppe Führungskräfte von Feuerwehren; Mitarbeiter in Kommunal-, Kreis-, Bezirks- u. Landesverwaltungen, die für das Feuerwehrwesen zuständig sind. Programm/Inhalt Das Seminar beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den folgenden Fragen:
  • Rechtsfragen und Rechtsfindung
  • Grundlagen des Rechts
  • Eingriffe in Rechte
  • Die Fahrt zur Einsatzstelle
  • Handeln im Einsatz
  • Zuständigkeit der Feuerwehr
  • Amtshilfe – Vollzugshilfe
  • Anordnungen der Feuerwehr
    • Platzverweis, Sperren von Einsatzstellen
    • Heranziehen von Personen und Gerät
    • Betreten von Grundstücken und Wohnungen
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten an der Einsatzstelle
  • Übergabe der Einsatzstelle
  • Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Die Darstellung schwieriger Rechtsfragen erfolgt leicht verständlich und anhand von vielen praktischen Beispielen. Maximale Teilnehmerzahl 70 Anmeldung und weitere Information: Seminar Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz – Feuerwehr (kohlhammer-feuerwehr.de)
Absicherung des Rettungsdienstes – eine Aufgabe der Feuerwehr?

Absicherung des Rettungsdienstes – eine Aufgabe der Feuerwehr?

Ist die Absicherung rettungsdienstlicher Einsatze auf der Autobahn eine Aufgabe der Feuerwehr oder fällt dies in die Zuständigkeit der Polizei?
Auf die Frage wird in diesem Beitrag eingegangen. Veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2008, 148. Soweit in dem Aufsatz auf das FSHG Bezug genommen wird, sind die entsprechenden Vorschriften des BHKG gleich.

hier zum Beitrag

Zuständigkeit, Aufbau und Organisation der Polizei

Zuständigkeit, Aufbau und Organisation der Polizei

Die Polizei ist regelmäßig an Einsatzstellen der Feuerwehr tätig und nimmt dort eigene Aufgaben wahr oder unterstütz. Nach dem Polizeigesetz hat die Polizei neben der Strafverfolgung nach der StPO (Strafprozeßordnung) die Aufgabe Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Kenntnisse von der Zuständigkeit, dem Aufbau und der Organisation der Polizei sind erforderlich, damit zwischen der Einsatzleitung der Polizei und der Feuerwehr eine reibungslose Zusammenarbeit erfolgt.

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Eine Frage der Zuständigkeit

Eine Frage der Zuständigkeit

Auch bei Bränden kann im Einzelfall die sachliche Zuständigkeit der Feuerwehr fraglich sein. Entscheidend ist hier dann stets, ob ein Schadenfeuer vorliegt. Hier ist eine verfassungskonforme Auslegung erforderlich, die die Verpflichtung der öffentlichen Gewalt zum Schutz von Gesundheit, Eigentum und dem Schutz der Umwelt mit einbezieht. Fehlinterpretationen können hier dazu führen, dass die Feuerwehr sogar bewusste Brandstiftungen mit erheblichen Umweltfolgen hinnehmen müsste.

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